NABU - Gruppe Ammersbek e.V.


Gefährliche Helfer im Garten: Warum Mähroboter früh schlafen gehen sollten

Fahrverbot für Mähroboter in Dämmerungs- und Nachtzeiten – warum es rechtlich und praktisch sinnvoll ist

Der Einsatz autonomer Mähroboter hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Während sie tagsüber vor allem als praktische Gartenhelfer gelten, birgt ihr Einsatz nach Sonnenuntergang erhebliche Risiken für dämmerungs- und nachtaktive Wildtiere. Abgenommen hat in den letzten Jahren jedoch der Igelbestand. Insektensterben und Autoverkehr macht ihnen zu schaffen. Und nun sind sie auch noch von den neuen Gartenhelfern bedroht. Von Mährobotern verletzte Igel oder auch ebenfalls nachtaktive Erdkröten sterben oft einen grausamen Tod.

Gegen ein Fahrverbot

Gegner eines Verbots verweisen häufig auf die mangelnde Kontrollierbarkeit solcher Regelungen. Eine untere Naturschutzbehörde kann nicht flächendeckend überwachen, ob nachts in Privatgärten Mähroboter fahren. Vor diesem Hintergrund argumentiert die UNB Bad Oldesloe, ein Verbot sei symbolisch, bürokratisch und mangels Vollzugspersonal wirkungslos. Außerdem bestehe bereits durch § 44 Absatz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ein allgemeines Tötungsverbot für wildlebende Tiere, das theoretisch auch den Betrieb gefährlicher Geräte einschließt. Statt zusätzlicher Vorschriften setzen Kritiker daher auf Aufklärungskampagnen und die freiwillige Einsicht der Gerätebesitzer. Allerdings ist auch das Tötungsverbot in vielen Fällen nicht kontrollierbar.

Ein weiteres Argument lautet, die Hersteller seien durch TÜV-Prüfungen bereits zu hohen Sicherheitsstandards verpflichtet. Moderne Geräte erkennen Hindernisse und stoppen bei Kontakt.

Argumente für ein Fahrverbot

Die Praxis zeigt jedoch, dass bestehende Prüfungen den Artenschutz nicht gewährleisten. Zwar reagieren viele Mähroboter auf größere Hindernisse, doch kleine Tiere wie Igelbabys oder Erdkröten werden oft nicht erkannt. Selbst die Prüforganisationen empfehlen ausdrücklich, Mähroboter nicht in der Dämmerung oder bei Nacht einzusetzen, wenn die gefährdeten Tiere aktiv sind.

Das Argument mangelnder Kontrollierbarkeit greift zudem zu kurz. Viele Schutzregelungen – etwa zu Baumfällungen, Schottergärten, oder Vogelschutz – sind ebenfalls schwer flächendeckend zu überwachen, entfalten aber dennoch Wirkung. Verbote wirken nicht nur durch Kontrolle, sondern vor allem durch Bewusstseinsbildung und gesellschaftliche Normsetzung. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hält sich an Gesetze, vor allem, wenn deren Sinn nachvollziehbar ist und keine Einschränkung des eigenen Lebenskomforts entsteht. Ein Verbot nächtlicher Mährobotereinsätze wäre ein solches Beispiel: Es verlangt keinen Verzicht, sondern nur zeitliche Umsicht und ist auch kein Nachteil für die Hersteller.

Darüber hinaus würde ein einheitliches, landesweites oder bundesweites Fahrverbot Rechtsklarheit schaffen. Der derzeitige Flickenteppich kommunaler Regelungen führt zu Reibungsverlusten und Verunsicherung. Eine zentrale Regelung spart Verwaltungsarbeit, stärkt die Akzeptanz und signalisiert politischen Willen, den Schutz von Wildtieren ernst zu nehmen.

Fazit

Ein Fahrverbot für Mähroboter in Dämmerungs- und Nachtzeiten ist sowohl ökologisch als auch rechtlich sinnvoll. Es konkretisiert das bestehende Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes, schafft Rechtssicherheit, fördert Rücksichtnahme und kann mit Aufklärungsarbeit kombiniert werden. Auch wenn eine flächendeckende Kontrolle unrealistisch ist, entfalten klare Regeln präventive Wirkung – zum Nutzen von Igeln, Amphibien und vielen anderen nachtaktiven Gartenbewohnern.

Ein solches Verbot wäre damit ein einfaches, wirksames und verhältnismäßiges Instrument, das dem Arten- und Tierschutz gleichermaßen dient, der NABU Ammersbek plädiert deshalb an die Politik, sich dafür einzusetzen.


 

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